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Einreise von Erntehelfern – zentrale Koordination über den Deutschen Bauernverband in Zusammenarbeit mit Eurowings

Eurowings fliegt in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband und unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften Saisonarbeiter aus Osteuropa (u.a. aus Rumänien) nach Deutschland ein. Geplante Ausgangsflughäfen sind Iasi, Timişoara, Sibiu, Cluj und Bukarest.Die ersten Flüge sind für Donnerstag (09.04.) geplant. Zielflughäfen in Deutschland sind Berlin, Düsseldorf, Köln, Frankfurt, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig und Nürnberg. Wenn Bedarf an weiteren Start- und Zielflughäfen gesehen wird, bittet Eurowings um eine entsprechende Meldung. 

Unter der Adresse www.eurowings.com/erntehelfer können Landwirte über ein Online-Formular ihren konkreten Bedarf an Sitzplätzen melden sowie den gewünschten Abflugsort ihrer jeweiligen Erntehelfer und den gewünschten Ankunftsort in Deutschland angeben.

Eurowings wird diesen Bedarf landesweit strukturieren und gemeinsam mit anderen Airlines der Lufthansa Group entsprechende Sonderflüge organisieren. Damit soll deutschen Landwirten in einer sehr schwierigen Lage bestmöglich geholfen und Versorgungs-Engpässen bei Obst und Gemüse entgegengewirkt werden. 

Voraussetzung für die Einreise ist die Registrierung Ihrer Saisonkräfte im Portal des Deutschen Bauernverbandes, von wo aus die Daten der Bundespolizei zur Verfügung gestellt werden.

Das Portal  https://saisonarbeit2020.bauernverband.de befindet sich kurzfristig im Aufbau und wird spätestens bis Anfang der KW 15 freigeschaltet. 

Auf dem Portal werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben. 

Die Registrierung im Portal und die Bedarfsangaben bei Eurowings müssen dezentral über den Betrieb oder die regionalen Verbände oder Erzeugergenossenschaften organisiert werden.

Der vorgeschriebene Gesundheitscheck wird voraussichtlich zentral über die Airline erfolgen.

Bitte beachten Sie zwingend:

Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Presse/PM062-Corona-Saisonarbeitskraefte.pdf?__blob=publicationFile einhalten und sich entsprechend vorbereiten. 

Die genannten Vorgaben und Beschränkungen gelten Stand heute nicht für die Einreise aus Polen oder Tschechien, für die bislang keine Einreisebeschränkungen von deutscher Seite aus bestehen!  

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Buchstelle LBV GmbH

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