Kurzfristige Beschäftigung: 90-Tage-Regelung bei Mischbetrieben
Seit dem 1. Januar 2026 können kurzfristig Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben bis zu 15 Wochen bzw. 90 Arbeitstage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Bei sogenannten Mischbetrieben, die neben der Landwirtschaft weitere ...