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Innenministerium schließt die Grenzen für die Einreise von Saisonarbeitskräften

Die Einreise von Saisonarbeitskräften nach der bisherigen Regelung (Einhalten bestimmter Verfahrensvoraussetzungen) ist nur noch bis heute (25.03.2020) 17.00 Uhr (Eintreffen am Flughafen) gestattet. Das BMI hat eine entsprechende Weisung an die Polizeibehörden der Bundesländer gegeben. Bei der Einreise sollen die Behörden auch auf Verdachtsfälle achten. Die aufnehmenden Betriebe sind nach mündlicher Auskunft aus dem BMI gehalten, auch Gesundheitschecks vorzunehmen. 

In einer Telefonkonferenz  an der u. a. auch der Deutsche Bauernverband und die Landesbauernverbände teilnahmen, wurde von Ministerin Klöckner unmissverständlich klargestellt, dass die o.  g. Entscheidung nicht mehr revidiert wird. Im Gegenteil sowohl die Kanzlerin, als auch der Gesundheitsminister stünden voll hinter dieser Entscheidung des Innenministers, um die Ausbreitung von Corona zu minimieren. Ministerin Klöckner hat zudem betont, dass Sie für eine Abschwächung dieser strikten Regelung keinerlei Unterstützung im Kabinett bekommen hätte.

Mit dieser Maßnahme hat sich die Situation vor allem für Sonderkulturbetriebe, die im Augenblick dringend auf Saisonkräfte angewiesen sind, noch einmal massiv verschärft. LBV und DBV werden sich für eine schnelle Aufhebung des Einreiseverbots einsetzen. 

Eine Befristung der Maßnahme ist laut Ministerin Klöckner bewusst nicht vorgesehen.

Hinweis: Solidarität innerhalb der Landwirtschaft  

Betriebe, deren Saisonkräfte noch anreisen konnten, bitten wir bereits jetzt zu überlegen, die Saisonkräfte nach Beendigung ihrer Beschäftigung im Betrieb an andere landwirtschaftliche Betriebe zu vermitteln. Mit der geplanten Ausdehnung der Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung von 3 auf 5 Monate ist auch bei kurzfristiger Beschäftigung der nötige Spielraum geschaffen. 

Sollte ein Betrieb, bei dem Saisonkräfte im Betrieb sind, zwischenzeitlich geringeren Bedarf haben, können die Arbeitnehmer ausnahmsweise auch für Tage oder Wochen an andere Betriebe überlassen werden (das Einverständnis der Arbeitnehmer vorausgesetzt). Eine Genehmigung der Arbeitsverwaltung ist in dieser besonderen Situation nicht erforderlich. 

Nutzen Sie auch die Möglichkeiten auf der Internetseite der SinD GmbH. www.saisonarbeit-in-deutschland.de

Anträge für Corona- Soforthilfen ab heute Abend auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums des Landes Baden- Württemberg abrufbar

Ab heute Abend sind die Anträge für die Corona- Soforthilfen des Landes auf der Seite des Wirtschaftsministeriums abrufbar. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die L- Bank.

Die Anträge sollen nach Auskunft der zuständigen Stellen schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Richtlinie für die Soforthilfen finden Sie als Anlage zu diesem Newsticker. 

Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Soforthilfe Corona: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Ihre Buchstelle LBV GmbH

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