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Aktion Mensch Siegel

Buchstelle-LBV am 24.01.2022
 Aktion Mensch Siegel
© Aktion Mensch

Buchstelle erhält Siegel für soziales Engagement

Die Buchstelle LBV GmbH hat für ihr langjähriges soziales Engagement erneut ein Treue-Siegel der Aktion Mensch erhalten.

Persönliche Jubiläen der Mitarbeiter würdigt auch der Arbeitgeber. Diesem Brauch folgt die Buchstelle LBV GmbH bereits seit vielen Jahren und ehrt ihre Mitarbeiter zu runden Geburtstagen mit einem besonderen Geschenk: einem Jahreslos der Aktion Mensch-Lotterie.

„Früher haben wir meistens Gutscheine für ein Abendessen in einem schönen Lokal am Wohnort des Mitarbeiters verschenkt“, sagt die die Geschäftsführerin der Buchstelle LBV GmbH, Mareike Fiala-Kroner. „Hier das Passende zu finden, wurde aber immer schwieriger, sodass unser früherer Personalchef, Roland Rapp, die Idee hatte, statt dessen ein Jahreslos der Aktion Mensch zu verschenken“. so Fiala-Kroner. Damit sei er bei der Geschäftsleitung auf offene Ohren gestoßen und auch bei den Mitarbeitern kommt die Idee gut an. „Uns geht es allen ziemlich gut. Wenn man dann mit einem Geschenk noch Gutes tun und benachteiligten Menschen helfen kann, so profitieren alle“ sagt die Betriebsratsvorsitzende der Buchstelle LBV GmbH. Umso mehr freuen sich die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter nun erneut über die Anerkennung, die mit dem Siegel der Aktion Mensch gezeigt wurde.

Das soziale Engagement wird bei der Buchstelle LBV GmbH seit Jahren gepflegt. Auch die SWR Herzenssache erhält jedes Jahr zu Weihnachten eine Spende, die die Mitarbeiter im Rahmen der Weihnachtsfeier geben und die von der Geschäftsleitung regelmäßig aufgestockt wird.

Nachdem die Weihnachtsfeiern aufgrund Corona die beiden letzten Jahre ausfielen, übernahm die Buchstelle LBV GmbH beide Jahre komplett die Spende in der seitherigen Höhe.

„Jede Firma hat gemeinsam mit ihren Mitarbeitern auch eine soziale Verantwortung gegenüber den Schwächeren in unserer Gesellschaft. Wir freuen uns, dass wir hier jedes Jahr ein kleines bisschen helfen können“, sind sich Geschäftsleitung und Betriebsrat einig.

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